Neubau einer Lagerhalle - neue Höhenlage der Lagerhalle, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Gemeinderat Thomas Bissinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. 
Nach Aufforderung durch 1. Bürgermeister Kujath nimmt er bei den Zuhörern Platz. 

Bauvorhaben:                        Neubau einer Lagerhalle – neue Höhenlage der Lagerhalle

Fl.-Nr.:                                880/7, Gemarkung Mickhausen

Dem Bauantrag wurde in seiner ursprünglichen Form in der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Höhenlage des Gebäudes und des Geländes von den genehmigten Planunterlagen abweichen und eine Tekturplanung erforderlich ist.

Die Tekturplanung wurde bereits auf den Gemeinderatssitzungen vom 12.09.2022 und 10.10.2022 behandelt. Aufgrund der nicht eindeutig nachvollziehbaren Geländeangaben in den Planvorlagen wurde der Tagesordnungspunkt einmal vertagt bzw. auf der letzten Sitzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und eine Überarbeitung der Planung mit ergänzenden Höhenangaben des ursprünglichen und des geplanten Geländes vom Antragsteller angefordert.

Südlich des mit der Lagerhalle bebauten Flurstücks Fl.-Nr. 880/7 verläuft eine gemeinsame Zufahrt (Fl.-Nr. 880/26), die auch das östlich angrenzende Flurstück Fl.-Nr. 880/25 erschließt.

Entlang der westlichen Grundstücksgrenze entsprechen die geplanten Höhen den Bestandshöhen, am südlichen Grenzverlauf der gemeinsamen Zufahrt auf Fl.-Nr. 880/26 wurde das Bestandsgelände von West nach Ost um max. 0,66 m abgetragen. Im Anschluss an das östlich angrenzende Flurstück Fl.-Nr. 880/25 weicht das geplante Gelände an der Südostecke von Fl.-Nr. 880/7 um 0,31 m vom Bestandsgelände ab.   

Diskussionsverlauf

Der vorliegende Lageplan und die Höhenansichten dienen der Beratung. Der Vorsitzende informiert im Detail über die geänderte Planung bzgl. der Höhe zur Ursprungsplanung. Dabei wird anhand von Plänen die alte Planung der neuen Planung gegenübergestellt und die Unterschiede eingesehen. Auf Nachfrage aus dem Gremium nach dem Vermessungsprotokoll, lässt der Vorsitzende zur näheren Begutachtung die Planunterlagen im Umlauf einsehen. Ein Ortstermin konnte aufgrund der einbrechenden Dunkelheit vor der Sitzung nicht stattfinden. Die Verwaltung hat Fotos vom Bauort über die Zufahrt zum Nachbargründstück gemacht, damit sich die Ratsmitglieder ein besseres Bild machen können.

Herr Bissinger wird nach Zustimmung Rederecht erteilt. Er informiert über die Planung. An der seitlichen Zufahrt werden Stützwinkel gesetzt und dann das Gelände aufgefüllt. 

Aus den Reihen der Mitglieder wird darauf hingewiesen, dass die vorherigen Ablehnungen aufgrund nicht richtig eingereichter Planung erfolgte. Es bittet künftig, immer gleich dem Gremium die richtigen Planunterlagen vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Thomas Bissinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt nach Abstimmung wieder Platz beim Gemeinderat.

Datenstand vom 13.12.2022 09:40 Uhr