Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 902/65, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Gemeinderat Michael Fischer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt.
Er nimmt bei den Zuhörern Platz.

Bauvorhaben:        Errichtung eines Nebengebäudes - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans                                                                                           


Fl.-Nr.:        902/65, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“ 
innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines freistehenden 4 m x 5 m großen Nebengebäudes im 
südöstlichen Teilbereich des Grundstückes und grenzt an die in der Planzeichnung
festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes beantragt:

  1. § 4 Abs. 3 – Bauweise
Nebengebäude sind grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Ausnahmsweise können Sie an anderer Stelle errichtet werden, wenn dadurch Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes nicht beeinträchtigt werden.

Das Nebengebäude soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

  1. § 4 Abs. 4 – Standort Nebengebäude
Nebengebäude sind mit den Garagen zusammenzubauen und in der Gestaltung mit diesen abzustimmen.

Das Nebengebäude soll freistehend errichtet werden.

  1. § 5 – Gestaltung der Gebäude
Die Dacheindeckung und Dachneigung der Garagen und Nebengebäude muss mit der Eindeckung und der Dachneigung des Hauptgebäudes übereinstimmen.

Das Gebäude soll mit einem flachgeneigten Pultdach und einer Eindeckung mit Sandwichelementen ausgeführt werden.

Begründung des Antragstellers:

Durch den Standort der Garage und die bereits angelegte Gartengestaltung ist es nicht möglich, das Nebengebäude an die Garage anzubauen.
Aufgrund der geringen Dachneigung kann die Eindeckung nicht mit Dachziegeln ausgeführt werden. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt anhand eines Lageplanes die genaue Position des geplanten Nebengebäudes auf dem Grundstück. 
2. Bürgermeister Michael Miller erkundigt sich nach der Überschreitung der Baugrenze.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Michael Fischer ist gem. Art. 49 GO beteiligt. Nach Abstimmung nimmt er wieder Platz unter den Ratsmitgliedern.

Datenstand vom 09.08.2022 10:09 Uhr