Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 419/2, Gemarkung Reinhartshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelhauses 

Fl.-Nr.:                                419/2, Gemarkung Reinhartshofen

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mickhausen-OT Laiber“. 

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob das gemeindliche Einvernehmen mit der Planung in Aussicht gestellt werden kann.

Gemäß der Satzung sind im Geltungsbereich Hauptgebäude ohne Nebengebäude mit max. 150 qm (Außenmaße Gebäude) zulässig. 

Vorgesehen ist eine Bebauung mit einem II-geschossigen Doppelhaus - II Vollgeschosse, DG kein Vollgeschoss, Ausführung mit einem Satteldach, Dachneigung ca. 35 - 38 Grad.

Die Situierung des Baukörpers erfolgt innerhalb des Baufensters, die gem. Textteil maximal zulässige Grundfläche des Doppelhauses mit 150 qm wird nicht überschritten.

Die Planung wurde vom Antragsteller bereits dem Kreisbaumeister vorgestellt, der zu der geplanten Bebauung keine grundsätzlichen Bedenken anmeldet. Die Kniestockhöhe darf allerdings nicht mehr als 50 cm betragen; das ausgebaute Satteldach darf kein Vollgeschoss sein.
Mit der Baueingabe ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Diskussionsverlauf

Die Örtlichkeit der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses wird durch den Vorsitzenden anhand eines Lageplanes gezeigt. 
Aus dem Gremium wird auf die Abklärung der nachbarschaftlichen Belange hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen ohne Anerkennung einer Verpflichtung in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:09 Uhr