Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nrn. 396/1, 401/9, 401/8, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 30.11.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern

Fl.-Nrn.:                        396/1 u. 401/9, Gemarkung Walkertshofen

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Errichtung einer Hausgruppe mit drei Reihenhäusern das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann.

Auf dem Hauptflurstück Fl.-Nr. 396/1 ist die Errichtung von drei zweigeschossigen Reihenhäusern mit Satteldach vorgesehen; Im Südosten des Hauptflurstücks Fl.-Nr. 396/1  sind 6 Pkw-Stellplätze vorgesehen.

Über das Flurstück 401/9 erfolgt über Privatgrundstücke mit eingetragenem Geh- und Fahrtrecht die Erschließung mehrerer Grundstücke „Am Lohberg“. 

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Die Lage des Bauvorhabens wird anhand eines vorliegenden Lageplanes erörtert. 
Nach Aufforderung der Vorsitzenden erläutert der Bauherr seine Planung. In den ursprünglichen Ausführungen war ein Doppelhaus vorgesehen. Aufgrund anderer Voraussetzungen beim Kauf des Grundstückes wurde eine Änderung auf ein 3-Familienhaus vorgenommen.

Nach längerer Beratung möchte der Gemeinderat vor einer Entscheidung die Örtlichkeit in Augenschein nehmen. 

Der Bauherr wird gebeten, den Grundriss auf dem Grundstück auszustecken.

In der kommenden Woche wird ein Ortstermin wahrgenommen.

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Datenstand vom 17.12.2021 09:29 Uhr