Bauvorhaben: formlose Bauvoranfrage zum Anbau eines Einfamilienhauses an ein Bestandshaus als eine Wohneinheit
Bauort: Fl.-Nr. 742/47, Gemarkung Langenneufnach
Straße: Bergstraße 14
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Oberhülle 1. Änderung“ aus dem Jahr 1988 in einem ausgewiesenen Wohngebiet (WA).
Für das Grundstück ist in den Festsetzungen eine Einzelhausbebauung
(I+D) vorgesehen. Die zulässige Grundflächenzahl ist mit 0,3, die zulässige Geschoßflächenzahl mit 0,5 angegeben. Die Dachform ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 45 - 52° vorgesehen.
Das Bestandsgebäude aus den 50er Jahren soll erhalten werden und gleichzeitig als Anbau für den Neubau dienen, der im direkten östlichen Anschluss geplant ist.
Für die Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:
- Traufhöhen: Vorgabe: 6,5 m talseitig und 3,75 m hangseitig.
Geplant: Überschreitung der Traufe um ca. 40 cm an einer Stelle.
Überschreitungen an den Quergiebeln von 1,8 m.
- Dachneigung: Vorgabe: 45 – 52°, wobei keine unterschiedlichen Neigungen zulässig sind.
Geplant: unterschiedliche Dachneigungen mit 30° und 40°.
- Dachüberstände: Vorgabe: Traufe 0,3 m, Ortgang 0,2 m
Geplant: Überschreitungen ca. 60 cm an Ortgang und Traufe
- Dachfarbe: Vorgabe: naturrot
Geplant: grau (evtl.)
- Kniestock: Vorgabe: 0,30 m von Rohfußboden bis Unterkante Sparren.
Geplant: Einhaltung der Vorgaben an einer Längsseite, an der anderen Längsseite Überschreitung um ca. 1,0 m.
- Firstrichtung: Vorgabe: Firstrichtung nach Nordosten.
Geplant: Firstrichtung um 90° gedreht.
Als Gründe für die angefragten Befreiungen werden vom Antragsteller angegeben:
- Der Neubau ist ein Fertighaus, das im Wesentlichen nicht mehr verändert werden kann.
- Da der Bebauungsplan bereits 30 Jahre besteht, entsprechen die Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards
- Das Drehen der Firstrichtung ermöglicht die Nutzung von Sonnenenergie (Südausrichtung)
- Die erweiterten Dachüberstände dienen dem konstruktiven Holzschutz
Bessere Wohnraumnutzung durch Ausbildung eines höheren Kniestocks .