Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1/21, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 24.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 1/21, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde beantragt.
Beantragte Befreiung:
Befreiung von § 6.1 – Höhen der Gebäude
Festsetzung: „Für Hauptgebäude darf die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss max. 20 cm über der natürlichen Geländeoberkante an der Hangoberseite oder max. 20 cm über der Oberkante der an das Baugrundstück angrenzenden Straßenbegrenzungslinie, gemessen an der höchstgelegenen Hauskante des Hauptgebäudes,
liegen.“
Überschreitung der festgesetzten Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss um 12,5 cm.
Begründung:
Durch die vorgegebene Höhe von max. 0,20 m über Oberkante Straßenbegrenzungslinie würde die erforderliche Rückstauebene unterschritten, um dies zu vermeiden wurde die Höhe OK FFB EG um 12,5 cm angehoben.
Der Bauantrag wird dem Gemeinderat zur Ansicht vorgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2019 09:09 Uhr