Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 1112/14, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 24.07.2019 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Gartenhauses

Fl.-Nr.:                                1112/14

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wörth“.
Unter Punkt 4.3 der Satzung ist festgesetzt, dass die Dächer der Haupt- und Nebengebäude
als Satteldächer mit einer Neigung von 42 – 48° auszubilden sind.

Von dieser Festsetzung wird eine isolierte Befreiung beantragt, da die im Handel erhältlichen Gartenhäuser üblicherweise eine geringere Dachneigung aufweisen.
Das geplante Gartenhaus weist eine Dachneigung von ca. 25° auf.


Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:09 Uhr