Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.-Nr. 56, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 23.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen
Fl.-Nr.: 56, Gemarkung Walkertshofen
Für das Bauvorhaben wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage gestellt und im Gemeinderat am 26.03.2019 positiv beschieden.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen Walmdachbungalow mit 25° Dachneigung.
Ein ca. 5 m breiter Streifen an der Westseite des Grundstückes befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weideweg-Ost“ außerhalb des Baufensters (s. Skizze), ansonsten beurteilt sich das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Die Erschließung erfolgt über einen ca. 5 m breiten, östlich verlaufenden rechtlich gesicherten Privatweg.
Das zu bebauende Grundstück ist mit Dienstbarkeiten belastet.
Die Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Einsicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die eingetragenen Dienstbarkeiten und die damit verbundenen Einschränkungen sind vom Eigentümer zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.08.2019 09:28 Uhr