Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude
Fl.-Nr.: 104/2, Gemarkung Konradshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ und dessen Änderungen in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr hat bereits eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise gestellt, die am 03.04.2019 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde.
Hierbei wurden zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Festsetzung unter § 6 – Dachaufbauten sind unzulässig
Beantragte Befreiung – einseitiger Einbau einer Dachgaube (in Aussicht gestellte
Befreiung)
Festsetzung unter § 6 – zulässige Dachneigung 25 – 32°
Beantragte Befreiung – Dachneigung 38° (in Aussicht gestellte
Befreiung)
Festsetzung unter § 6 – Kniestockhöhe max. 60 cm (gem. von der OK Rohdecke bis OK
Dachhaut)
Beantragte Befreiung - Kniestockhöhe an der Außenwand 0,88 m
Begründung:
Bei dem geplanten Wohnhaus handelt es sich um ein Holzhaus, das in Serie gefertigt wird, dadurch entsteht hier eine Kniestockhöhe an der Aussenpfette von 54 cm, an der Wand von 88 cm.
Hinweis:
Dachneigung der Umgebungsbebauung:
Im östlich angrenzenden Baugebiet „Westlich der Schulstraße“ sind Dachneigungen von 42 - 48° festgesetzt, wobei für das Flurstück 105/5 eine abweichende Dachneigung von 40° genehmigt wurde.
Die zulässige Dachneigung östlich der Schulstraße beträgt 25 - 32°.