2. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses / Änderung der Gebäudehöhe, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenenufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Tektur zur Änderung der Gebäudehöhe
Fl.-Nr.: 540/32, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im nördlichen Geltungsbereich (Teilbereich B – einfacher Bebauungsplan) des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Hinterliegergrundstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Einliegerwohnung geplant, dass über eine private Stichstraße an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden wird.
Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid mit einer festgesetzten Höhe für die Oberkante des Fertigfußbodens EG vor.
Da sich im Zuge der Verfüllung des Kellers eine Abweichung um +0,395 m von der genehmigten Höhe ergab, wurde vom Antragsteller eine Tekturplanung vorgelegt.
Konstruktionsbedingt verringert sich bei der geänderten Planung die Firsthöhe des Gebäudes um 9 cm, die Wandhöhe um 22 cm.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat diskutiert über die geänderte Gebäudehöhe.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der Tekturplanung des Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.04.2022 09:49 Uhr