Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 9

Vortrag

Die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Verwaltungsgemeinschaft wurden der Versammlung erläutert. Anschließend ergeht der Beschluss der folgenden Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 Komm ZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau folgende Haushaltssatzung, die in öffentlicher Sitzung am 16.01.2023 beschlossen wurde:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        597.900 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        33.250 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 537.580 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Bei der Gemeinde Ettal werden als Ausgleich für den geringeren Verwaltungsaufwand die Ordensangehörigen abgezogen.
  2. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes vom 30.06.2022 hat die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt 2.352 Einwohner. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage werden 2.327 Einwohner festgesetzt
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 231,135 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.



§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die im Vortrag erläuterte Haushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:39 Uhr