Beschluss über den Verzicht der Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 8

Vortrag

Wie in Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 41 Abs. 2 KommZG geregelt ist, kann die Gemeinschaftsversammlung beschließen, dass eine Finanzplanung nicht erstellt wird.  

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 41
Abs. 2 KommZG auf die Finanzplanung und Investitionsplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:39 Uhr