Die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Verwaltungsgemeinschaft wurden der Versammlung erläutert. Anschließend ergeht der Beschluss der folgenden Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 Komm ZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau folgende Haushaltssatzung, die in öffentlicher Sitzung am 16.01.2023 beschlossen wurde:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 597.900 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.250 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 537.580 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Bei der Gemeinde Ettal werden als Ausgleich für den geringeren Verwaltungsaufwand die Ordensangehörigen abgezogen.
- Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes vom 30.06.2022 hat die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt 2.352 Einwohner. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage werden 2.327 Einwohner festgesetzt
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 231,135 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.