Verschmelzung Chiemgau Tourismus e.V. mit der Chiemgau GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Zusammenschluss zwischen dem Chiemgau Tourismus e.V. und der Chiemgau GmbH stellt sicher, dass die Fachbereiche Tourismus und Wirtschaftsförderung auch in Zukunft dynamisch und effizient tätig sein können. Der Zusammenschluss ermöglicht einen neuen Rahmen, in dem ein noch engerer Austausch stattfindet und die beiden Partner vom Knowhow und den Ressourcen des Anderen profitieren. Der Bereich Tourismus behält seine eigenständige Stellung und agiert in seinem Geschäftsfeld autonom. Die künftige Satzung der Chiemgau GmbH verankert seine eigenständige Struktur, Aufgaben und Prozesse. Das äußert sich zudem dadurch, dass der Leiter des Bereichs Tourismus auch Geschäftsführer der Gesellschaft sein kann. Die Finanzierung des Tourismus gestaltet sich wie bisher.
Das Beratungsangebot für Touristikbetriebe sowie projektbezogene Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsförderung und dem Tourismus wird intensiviert und ausgebaut. Darüber hinaus erhält der Tourismus schnellen, unkomplizierten Zugang zu den Netzwerken seines neuen Partners, profitiert von gemeinsamen Ressourcen sowohl im Bereich Personal als auch Equipment und erhält professionelle Verstärkung in der Generierung von Fördermitteln. Die Wirtschaftsförderung profitiert von spezialisiertem Knowhow im Marketing.
Zudem stärkt die zukünftige Zusammenarbeit von Tourismus und Wirtschaft den Chiemgau als Marke und erhöht seine Sichtbarkeit – online, in Präsenz, in Printprodukten und auf Messen. Die gesamte Region wird als lebenswert und wirtschaftsstark präsentiert. Diese besondere Verbindung zieht immer stärker Fachkräfte aus verschiedensten Regionen an und sorgt für Stabilität in der regionalen Wirtschaft.
In der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH am 21.07.2022 wurde der Grundsatzbeschluss über die Zusammenführung des Chiemgau Tourismus e.V. mit der Chiemgau GmbH zum 01.01.2023 gefasst.
Frau Birgit Seeholzer stellt in der Sitzung die geplante Verschmelzung vor.

Beschluss

1. Die Gemeinde Taching am See stimmt der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu. Der übertragende Verein überträgt damit sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff i.V.m. 99 ff UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Als Gegenleistung sollen keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt werden. Auf die Gewährung von neuen Anteilen an der GmbH und einer Kapitalerhöhung bei der GmbH wird verzichtet. Der Verschmelzungsstichtag wird gemäß steuerlichen Kriterien auf den Jahreswechsel 2022/ 2023 festgelegt. 

2. Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. 

3. Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird zugestimmt. 

4. Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts wird zugestimmt. 

5. Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt. 

6. Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30 UmwG wird verzichtet. 

7. Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.  

8. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu verzichten. 

9. Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird ebenfalls zugestimmt. 

10. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt in der gemeinsamen Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Gemeinde entsprechend zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr