Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die in der heutigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse wurden vom Planungsbüro bereits in den neuen Planentwurf (v. 07.02.2023) eingearbeitet.
Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung in den textlichen Hinweisen bzgl. der Meldepflicht bei Bodendenkmälern nach dem BayDSchG und eine redaktionelle klarstellende Ergänzung in der Begründung hinsichtlich der Bewertung der Geruchsimmissionen und der Entwicklung der Gewerbebetriebe.
In der Folge kann das Verfahren nun mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Damit sich das Gremium noch einmal einen Überblick über das komplette Verfahren verschaffen kann, wurden alle Schreiben / Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und TöB-Beteiligung als Anlage zur Beschlussvorlage bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die eingegangenen Stellungnahmen / Schreiben aus der öffentlichen Auslegung bzw. aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Kenntnis, kennt deren Inhalt und die bereits erfolgten Abwägungsbeschlüsse aus der heutigen Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die 1. Änderung der Entwicklungssatzung „Limberg“, in der Fassung vom 07.02.2023 samt Begründung, der Planungsgruppe (PLG) Strasser aus Traunstein, gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr