Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) | Sitzung des Gemeinderates Taching a. See | 02.03.2023 | ö | 6 |
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den § 4 Besuchsgeld in Abs. 1 Satz 2 der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung wie folgt zu ändern:
„Das Besuchsgeld beträgt für die kurze Betreuung bis 14.00 Uhr monatlich 45,00 € und für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr monatlich 55,00 € für jedes angemeldete Kind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr