Errichtung eines Funkmastens für den Digitalfunk BOS, Standort Fl.Nr. 1311 Gem. Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.02.2023 zeigt das Bayerische Landeskriminalamt die Genehmigungsplanung für die Errichtung eines Funkmastes für den Digitalfunk BOS, am Standort Fl.Nr. 113 Gem. Tengling (in der Nähe von Gessenhausen direkt an der Gemeindegrenze zum Markt Waging a. See) an.

Vorhaben: Mastneubau aus Schleuderbeton mit einer Höhe von 40 m, zzgl. eines Aufsatzrohres von 3 m (optional 7 m) und 2 Plattformen. Insgesamte Höhe ca. 47 m. Zusätzlich sind eine Versorgungseinheit und eine Netzersatzanlage vorgesehen.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche, nahe am See gelegen (Landschaftsschutzgebietsverordnung), zudem ist ein Baudenkmal und Biotop auf der Fläche kartiert. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Erschließung ist gesichert.
Laut Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist das Landratsamt mit seinen Fachstellen am Verfahren beteiligt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich baurechtlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das Vorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist mit einer Biotopkartierung versehen. Des Weiteren befindet sich ein Bodendenkmal auf dem Grundstück. Die entsprechenden Fachbehörden im Landratsamt Traunstein sind am weiteren Verfahren zu beteiligen. Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr