Stellungnahme vom staatlichen Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau, vom 23.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.7

Sachverhalt

Textauszug:

„Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Bedingung und ggf. Rechtsgrundlage:
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der Anbindung an die Staatsstra0e 2105, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Verkehrsaufkommen etc.) oder Erschließung notwendig werden (Nutzung, Erweiterung des Wohngebiets, Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten etc.), von der Gemeinde zu tragen sind (z. B. Linksabbiegespur). 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Sie werden zudem an die Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Beachtung und Kenntnisnahme weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr