5. Änderung des Bebauungsplanes "Taching - Almfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang geht eingangs auf die folgende Zusammenfassung des Sachverhaltes und auf die allgemeinen Planungsziele ein. Sie stellt fest, dass den Mitgliedern des Gemeinderates alle eingegangenen Schreiben im Ratsinformationssystem als Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt wurden und sich das Gremium somit selbst einen Überblick über die Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung verschaffen konnte.
Aufgrund des Öffentlichkeitsgebotes werden bei der Behandlung der Bebauungsplanänderung die von der Verwaltung verfassten Stellungnahmen verlesen und somit nochmals zusammengefasst der Inhalt der Stellungnahmen wiedergegeben. 
Gegen die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Vorgehensweise werden keine Einwände erhoben.

Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Taching-„Almfeld“ beschlossen, betreffend die Fl.Nr. 9/1 und 9/7 der Gemarkung Taching a. See (Almfeldstraße 18, Am Lehmberg 1 und 2). 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz BauGB bekannt gemacht. 

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: 
Der Änderungsbereich bleibt unverändert als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Wie bisher gilt die offene Bauweise. Um eine möglichst flexible Ausnutzung der Grundstücksgrenze zu ermöglichen, sieht der Änderungsplan deutlich großzügigere und teilweise grundstücksübergreifende Baugrenzen vor. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend des Baubestands und der angestrebten Nachverdichtung durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt. Dadurch soll ein entsprechender Spielraum für künftige bauliche Erweiterungen bzw. für die Schaffung einer weiteren Wohneinheit gewährt werden. 
Die zulässige Höhenentwicklung der Hauptgebäude wird im Änderungsbereich einheitlich mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze und mit einer max. Wandhöhe von 7,20 m bezogen auf den fertigen Erdgeschossfußboden festgelegt. Da die bisherige Wandhöhe mit 6,50 m bezogen auf das Gelände festgesetzt war, ergibt sich hierdurch ein etwas größerer Gestaltungsspielraum, so dass eine bessere Ausnutzung des Dachgeschosses ermöglicht wird. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird weitgehend auf den Baubestand abgestimmt und als Maximalhöhe in Metern über NN festgesetzt. 


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 01.03.2023 durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Januar/2023 (veröffentlicht am 20.01.2023).

  • Während der Auslegung sind keine Schreiben/Stellungnahmen eingegangen.



II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 19.12.2022 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 27.01.2023.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd
  • E.ON Bayern AG
  • VG Waging a. See, Bautechnik 
  • Wasserbeschaffungsverband Taching, z. Hd. Herrn Georg Steinbacher
  • Bauernverband Traunstein
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein 
  • Markt Waging a. See, z. Hd. Bürgermeister Baderhuber


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 27.01.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein vom 20.12.2022
  • Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 27.01.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 19.01.2023
  • Kabel Deutschland GmbH vom 27.01.2023
  • Energie Südbayern vom 28.12.2022
  • Stadt Tittmoning, Bauverwaltung vom 25.01.2023
  • Gemeinde Palling, Bauverwaltung vom 24.01.2023
  • Gemeinde Kirchanschöring, Bauverwaltung vom 27.01.2023
  • Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung vom 19.12.2022


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 17.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr