Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

I. Textauszug: 
„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis. Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der folgenden Punkte wird jedoch gebeten: 

Laut dem zweiten Absatz der Festsetzung Nr. 8 sind Nebenanlagen i. S. § 14 BauNVO außer Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Da im Baugebiet eine überwiegend vom Straßenraum zurückgesetzte Bebauung vorherrscht, sollte nochmal kritisch geprüft werden, ob diese Regelung zielführend ist. Die relativ weit gefassten Baufenster bieten hier ausreichend Spielraum. Möglicherweise könnte evtl. das Baufenster der Parzellen 6 und 7 noch etwas an den Grenz- bzw. Straßenverlauf mit entsprechendem Abstand (z. B. 5-7 m) angepasst werden. 
Eine Festsetzung zur Mindestandeckung des Geländes am Gebäude (z. B. zwischen 0,15 und 0,3 m unter OK FFB) ist zu empfehlen.“

II. Hinweis der Verwaltung:
Sofern vom Gemeinderat in der Stellungnahme des Landratsamtes, Untere Bauaufsichtsbehörde zugestimmt wird und keine textliche Festsetzung hinsichtlich der Geländeauffüllungen vorgenommen werden soll, ist auch keine erneute Auslegung erforderlich. Sofern eine solche textliche Festsetzung in den Planentwurf übernommen werden soll, ist eine erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen und es hat im Folgenden eine geänderte Beschlussfassung zu erfolgen!

III. Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Im bestehenden Plan waren untergeordnete Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig und vorhanden (z.B. an der Grundstücksgrenze im Nordosten von Parz. 7). Insofern sollte dies auch weiterhin erlaubt sein, um ein bestehendes Recht nicht zu schmälern. 
Wie in der Begründung erläutert, soll die den Straßenzug prägende durchgrünte Vorgartenzone in der Almfeldstraße möglichst erhalten werden. Daher verläuft hier die Baugrenze entlang in einem Abstand von 5 – 12 m. 
Hinsichtlich Geländeauffüllungen war bisher keine Festsetzung im Bebauungsplan enthalten und das empfohlene Maß ist auch im Baubestand aufgrund der Geländesituation teilweise nicht gegeben (z. B. Parz. 14). Daher sollte auch künftig darauf verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der bestehenden Planung wird weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr