Stellungnahme vom Bayer. Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Textauszug: 
„Mit E-Mail vom 19.12.2022 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahem im Rahmen der o.g. Planänderung. 
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planung und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht wie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden. (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 
Die o. g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. 
Zu den örtlichen und regionalen zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahme der Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein.
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischen Klärungsbedarf im Einzelfall.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Die genannten Fachbehörden wurden am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten, beide Fachstellen haben mitgeteilt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr