Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Textauszug: 

„Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: 

  1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4. BauGB auslösen
- entfällt –

  1. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands
- entfällt –

  1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)
- entfällt –

  1. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu den o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

    1. Oberflächengewässer / Überschwemmungssituation

4.1.1 Starkniederschläge
Mit den Hinweisen zum Umgang mit Starkregenereignissen unter Punkt D.3. der textlichen Hinweise besteht Einverständnis. Konkrete Schutzmaßnahmen sind jedoch nicht vorgeschlagen. 

4.1.2 Oberflächengewässer
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.

    1. Abwasserentsorgung

Das Abwasser ist im Trennsystem zu erfassen (§55 Abs. 2 WHG). Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. 

4.2.1 Schmutzwasser
Die ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Abwasseranalgen (Kanalisation, Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) sowie das Vorliegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind in eigener Zuständigkeit zu prüfen. 

4.2.2 Niederschlagswasser
Mit den Festlegungen zur Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers unter Punkt D.2. der textlichen Hinweise besteht Einverständnis.

    1. Altlastenverdachtsflächen
Mit den Ausführungen im Bebauungsplan unter D: textliche Hinweise Nr. 5 bezüglich Altlasten besteht Einverständnis.

Das Landratsamt (Abteilung - Gesundheit sowie SG 4.16 – Wasserrecht und SG 4.40 – Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist in der Begründung zu ergänzen, dass diese im Trennsystem erfolgt. Im Übrigen wird die Zustimmung zu den anderen Punkten zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr