Stellungnahme vom Staatl. Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Textauszug:
„Sonstige fachliche Information und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Bedingung und ggf. Rechtsgrundlage:
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der Anbindung die Staatsstraße 2105, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Verkehrsaufkommen etc.) oder Erschließung notwendig werden (Nutzung, Erweiterung des Wohngebiets, Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten etc.) von der Gemeinde zu tragen sind (z. B. Linksabbiegespur).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Förderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“
Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Es ist nicht davon auszugehen, dass die maßvolle Nachverdichtung in diesem Bereich zu einer wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führt. Der Hinweis auf mögliche Lärmeinwirkungen durch die Staatsstraße wird zur Kenntnis genommen. Im bestehenden Bebauungsplan ist bereits ein Hinweis enthalten, dass eventuell erforderliche Lärmschutzvorkehrungen durch die Bauwerber auf eigene Rechnung zu treffen sind. Dies gilt auch für den Änderungsbereich.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der bestehenden Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr