Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Textauszug: 

„Gegen das o. g. Planungsvorhaben besteht grundsätzlich keine Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabung je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Das beiliegende „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und die beiliegenden „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Ein entsprechender Hinweis, dass bestehende Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist bereits in der Planung enthalten. Es ist noch zu ergänzen, dass der Schutzzonenbereich für Kabel je 0,5 m rechts und links der Trassenachse beträgt und dass die „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“, herausgegeben von der Bayernwerk Netz GmbH (15.02.2021) sowie das „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ zu beachten sind.
Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der textliche Hinweis ist noch klarstellend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr