Bauantrag von Hr. Krautenbacher: Anbau einer zweiten Wohneinheit am best. Wohnhaus, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt am bestehenden Wohnhaus (Elternhaus) eine zweite Wohneinheit anzubauen. Hierzu wurde eigens die Entwicklungssatzung Limberg geändert um das Vorhaben zu ermöglichen.

Der Anbau soll westlich am bestehenden Gebäude erfolgen, in den Maßen 7,74 m x 12,74 m. EG + DG mit Satteldach DN 27 °, einer Firsthöhe von 6,53 m und einer seitl. Wandhöhe mit 4,33 m. Im DG, südlich, ist ein innenliegender Balkon mit 2 m Tiefe auf die komplette Gebäudebreite vorgesehen. 

Der Gebäudeteil (Anbau) soll zudem unterkellert und als Tiefgarage (ca. 100 qm + 2 Stellplätze) mit Lagerfläche (ca. 12 qm) genutzt werden. Die Zufahrt soll hier südwestlich am Grundstück erfolgen. Im EG ist südlich noch eine Terrassenfläche mit Absturzsicherung geplant.

Aktenvermerk Landratsamt vom 13.10.2021: Bei einem gemeinsamen Ortstermin bzgl. der Schaffung einer zweiten Wohneinheit am Anwesen Limberg 9, wurde im Oktober 2021 bereits festgehalten, dass eine Tiefgarage unter dem Wohnhaus mit Zufahrt von Süden wegen der starken Geländeveränderungen mit Stützmauern und der damit verbundenen städtischen Wirkung, gerade an der Ortsrandlage von Seiten des Landratsamtes ausgeschlossen wird. Der Sachstand ist dem Antragsteller bekannt. 
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des LRA grundsätzlich an. Das Vorhaben wäre aus ortsgestalterischer Sicht nicht zu befürworten und dem Bauherrn wird eine Umplanung empfohlen. Nach Rücksprache mit dem LRA Traunstein liegt die Entscheidung bei der Gemeinde.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung „Limberg“, i.d. Fassung der 1. Änderung. Nachbarunterschriften liegen vor. Den Antragsunterlagen liegt eine Abstandsflächenübernahme, betreffend Fl.Nr. 934 Gem. Taching / westliche Grundstücksseite, bei. 
Es werden gesamt vier Stellplätze für zwei Wohneinheiten nachgewiesen (lt. Stellplatzberechnung zwei STP erforderlich je Wohneinheit über 50 qm). Bestand zwei STP in der Doppelgarage und zwei zusätzliche oberirdische Stellplätze entlang der südlichen Grundstücksgrenzseite. Weiters werden noch zwei Stellplätze in der TG dargestellt. Für den STP-Nachweis sind lediglich vier STP erforderlich, laut Eingabeplan werden sechs STP dargestellt.

Diskussionsverlauf

Mitglied des Gemeinderats Erich Koller moniert die Sachverhaltsdarstellung durch die Verwaltung, da diese nicht neutral war, sondern zu einer ablehnenden Haltung des Bauantrages tendierte. Tatsächlich zeigte sich jedoch, dass auch eine zustimmende Haltung zum vorliegenden Bauantrag eingenommen werden konnte.  

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung „Limberg“, i.d. Fassung der 1. Änderung.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2023 17:01 Uhr