Bauantrag vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe: Errichtung eines Hochbehälters, Fl.Nr. 1412/3 Gem. Tengling, östlich von Stecken
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich östlich vom Weiler „Stecken“ und liegt zwischen den beiden Einfahrten nach Stecken und Weinberg an der Kreisstraße TS 18.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe plant die Errichtung eines neuen Wasserspeichers in Form von drei Röhren nördlich des bereits bestehenden Hochbehälters auf dem vorgenannten Grundstück.
Jede dieser Röhren hat einen Außendurchmesser von 3,60 m und eine Länge von 43 m. Sie sollen parallel zum bestehenden Hang angeordnet, ca. 2 m tief in das bestehende Gelände eingepasst und mit einer 80 cm dicken Oberbodenschicht überdeckt werden. Die drei Röhrenenden schließen seitlich an die im Norden neu angelegte Armaturenkammer an. Diese kann man von der neu angelegten Parkplatzfläche (2 Stellplatzflächen) aus betreten. In diesem Zuge wird auch die Zufahrt auf dem Grundstück neu befestigt.
Das Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser und ist daher im Außenbereich nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.
Beschluss
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2023 17:01 Uhr