Bauantrag von Fr. Brücher: Umbau und Nutzungsänderung eines ehem. landw. Gebäudes in 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 626 Gem. Tengling, Burg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude in drei Wohneinheiten umzubauen.

Die Gebäudehülle wird weitestgehend nicht verändert. Nördlich soll eine Außentreppe zur Erschließung der Wohnungen Nr. 2 und 3 errichtet werden. Die Räumlichkeiten innen erhalten eine neue Grundrissaufteilung. Südlich soll im 1. OG der bestehende Anbau als Dachterrasse umgenutzt werden. Das DG soll mit weiteren Dachfenstern versehen werden. Weiters soll der bestehende Kamin abgebrochen und neue errichtet werden.

Es werden für das Vorhaben insgesamt sechs Stellplätze nachgewiesen. Zwei davon in der bestehenden Garage.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB, Außenbereich. Die Nachbarzustimmung liegt vor. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes (landw. Privilegierung) ist zulässig unter § 35 Abs. 4 Nr. 1 a-g BauGB, auf bis zu fünf weiteren Wohnungen (Die Bestandsgenehmigungen liegen der Verwaltung nicht vor).

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Auf dem Grundstück befindet sich ein Baudenkmal (Steinkreuz).

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2023 17:01 Uhr