Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Steiner gibt bekannt, dass er wegen des erteilten Auftrages bzgl. der Wärmeplanung, der ohne entsprechenden Beschluss erfolgte, die Entlastung verweigern werde. Er möchte, so Steiner, vorab die Rechtsaufsicht im Landratsamt Traunstein über den Vorgang informieren. 

Kämmerer Kraus bestätigte, dass ein entsprechender Beschluss nicht vorliegt. Unabhängig davon, hat Kämmerer Kraus mehrfach auf die verbundenen erheblichen Auswirkungen einer evtl. Versagung der Entlastung hingewiesen, da es Auswirkungen auf das gedeihliche Zusammenwirken der kommunalen Hauptorgane (Gemeinderat und 1. Bürgermeister/in) hat. Die Versagung der Entlastung ist nur gerechtfertigt, wenn, so Kämmerer Kraus, bei objektiver Betrachtung eine Vertrauensgrundlage erheblich erschüttert wird. Von Seiten des RPA wurde festgestellt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 rd. 30 T€ in Sachen „Wärme“ verausgabt wurden und es wurde um Information dazu gebeten. Bereits im vorangegangenen TOP wurde zugesichert, dass dazu noch detailliertere Informationen nachgeliefert werden. Unabhängig von den nachzureichenden Informationen ist kein Grund erkennbar, dass der zugrundeliegende Sachverhalt eine schwerwiegende Unkorrektheit der Bürgermeisterin darstellt, die im Hinblick auf den Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft erheblich ins Gewicht fällt. Es sollte, so die Kämmerei, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden.  

Trotz Hinweise der Kämmerei zeichnet sich ab, dass bei der Entlastung keine einstimmige Beschlussfassung zu erwarten ist. 

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.02.2024 09:19 Uhr