Erlass einer Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Tourist Information Waging a. See hat wegen der Vereinheitlichung der Kurabgabenzeiträume vorgeschlagen, den Zeitraum für die Hauptsaison auf den September auszudehnen. Die Markt­gemeinde Waging a. See hat mit dem Neuerlass der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2022 den September in die Hauptsaison miteinbezogen. 
Der Entwurf der beiliegenden Änderungssatzung beinhaltet, dass von 01.06. bis 30.09. eines jeden Jahres ab dem 16. Lebensjahr ein Kurbeitrag von 1,25 € pro Aufenthaltstag erhoben wird, in der übrigen Zeit 0,75 €, für Jugendliche von 10 – 16 Jahren wird der ermäßigte Beitrag von 0,80 bzw. 0,50 € erhoben und Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind ohnehin kurbeitragsfrei.
Der Kurbeitrag unterliegt als öffentlich-rechtliche Einnahme dem Kostendeckungsgrundsatz. Die Kämmerei hat deshalb geprüft, ob mit der Änderung die Gefahr einer Überdeckung besteht. Laut beiliegender Kalkulation ist das nicht der Fall. 
Rechtliche Gründe stehen somit einer Zustimmung durch den Gemeinderat nicht entgegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Kur­beitragssatzung. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 09:19 Uhr