Kommunale Wärmeleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Mitte Oktober fand eine gemeinsame Infoveranstaltung der Energieagentur Südostbayern und des Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel (RCR) statt in Teisendorf.

Im Nachgang wurde von Seiten der VG Waging ein gemeinsamer Besprechungstermin mit dem RCR vereinbart. Dieser Termin fand am Montag 13.11.2023 statt. 

Kurzer Sachstandsbericht, beiliegend auch ein paar Präsentationen:
  • Die EU hat ihre Mitgliedsstaaten über die Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet, der Bund hat die Umsetzung der EU-Klimaziele beschlossen und über das Klimaschutzgesetz wird die Klimaneutralität bis 2050 gefordert, daher kommt nun die Umsetzungspflicht zur kommunalen Wärmeleitplanung über den Bund an die Länder und dadurch runtergebrochen auf die einzelnen Kommunen.
  • Der Bundestag soll noch 2023 über den Gesetzentwurf bzgl. der Wärmeplanung abstimmen, in Kraft treten soll das Gesetz zum 01.01.2024, so der aktuelle Planstand.
  • Man nimmt an, dass es eine Umsetzungspflicht für „alle“ Kommunen geben wird. Der Zeitpunkt der Umsetzung wird voraussichtlich von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig sein.
  • Kommunen unter 10.000 Einwohnern soll ein sog. vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden. Was man unter einem vereinfachten Verfahren versteht, kann derzeit niemand genau sagen. Möglicherweise wird dieser Wert auch auf 15.000 – 20.000 EW angehoben.
  • Für 2023 können noch Fördermittel abgegriffen werden, die eine 90% Förderung der förderfähigen Kosten gewährt. Ab 2024 wird sich diese Förderung auf 60% und ggf. weniger reduzieren, da mit der Umsetzungspflicht via Gesetz die Förderungen nicht mehr in dem Umfang gewährt werden.
  • Das RCR (Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel) rät unbedingt noch 2023 den Förderantrag zu stellen.
  • Aktuell muss man mit 9-10 Monaten Wartezeit auf eine Förderzusage rechnen. 
  • Nach Zugang des Förderbescheides wird die Umsetzung bzw. Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) in den Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die KWP -Phasen: 
Bestandsanalyse Potentialanalyse Szenarioentwicklung Wärmewendestrategie (Maßnahmenkatalog). Die KWP ist keine Ortsnetzplanung. Die KWP soll eine Handlungsempfehlung geben, wie z.B. der Bürger zukünftig seine Wärme beziehen kann. Hiervon werden künftig auch die Förderungen für die Bürger bei einem möglichen Heizungstausch abhängig gemacht.
  • Das RCR kann von den Mitgliedsgemeinden direkt mit der Antragstellung für die Förderung einer KWP beauftragt werden und würde sich im Weiteren auch hinsichtlich der Umsetzung der KWP-Planung anbieten.
  • Die Verwaltung schlägt vor, eine gemeinsame KWP-Planung (sofern möglich) für alle drei VG-Gemeinden auf den Weg zu bringen. 
  • Die angenommenen Kosten betragen 7 € je Einwohner zuzüglich Maximalpauschalen Druck, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
  • EW- Wert 01.01.23, Gemeinde Taching: 2.211.

Wer sich zum Thema Förderung einlesen möchte, hier der dazugehörige Link:

Beispiel von der Stadt Bruchsal in Baden-Württemberg, wie so eine kommunale Wärmeplanung aussehen kann:

Diskussionsverlauf

Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber äußert seine kritische Meinung zu einer kommunalen Wärmeplanung. Seiner Ansicht nach wird ein „Papiertiger“ geschaffen, da bereits im Vorfeld klar sein dürfte, dass wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eine Umsetzung scheitern wird. Seehubers Meinung wird auch von anderen Mitgliedern des Rats geteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und befürwortet die vorgestellte Vorgehensweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.02.2024 09:19 Uhr