Bauantrag von Hr. u. Fr. Schönliner: Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 98, Gem. Tengling, Hennhart 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt öffentlich

Zu den Tagesordnungspunkten die Bauvorhaben betreffen begrüßt Bürgermeisterin Lang den neuen Mitarbeiter der Bauverwaltung, Christian Köfler und erteilt ihm das Wort, um die entsprechenden TOP vorzustellen.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage.

Das Hauptgebäude ist mit 9,49 m x 12,49 m geplant. Die angebaute Terrasse hat eine Grundfläche von 20,33 m² und soll auf einer Fläche von ca. 13,9 m² überdacht werden. Die angebaute Doppelgarage soll mit den Maßen 6,74 m x 7,25 m errichtet werden. Die Wandhöhe des Hauptgebäudes soll 6,16 m betragen. Die Garage ist nicht abstandsflächenprivilegiert. Abstandsflächen sind allerdings dargestellt und werden eingehalten.

Das Hauptgebäude soll mit 21° Dachneigung (Satteldach) errichtet werden die Doppelgarage mit 16° Dachneigung (ebenfalls Satteldach).

Es sind lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze je Wohneinheit erforderlich. Es werden auch zwei Stellplätze in der Doppelgarage dargestellt. Somit ist der Stellplatznachweis erbracht.

Eine öffentliche Straßenanbindung ist vorhanden – Ortsstraße Nr. 20-21, Hennhart.

Durch den Antragsteller werden im Bereich Schmutzwasser und Regenwasser eigenverantwortlich zwei Hausanschlussschächte erstellt, da an den Hauptkanälen entsprechende Abzweigmöglichkeiten vorhanden sind.

Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller für die Regenwasserbeseitigung einen 5 m³ Wasserrückhalt zu erstellen um bei stärkeren Regenereignissen das gemeindliche Kanalsystem nicht zusätzlich zu belasten.

Das Oberflächenwasser z.B. der privaten Grundstückszufahrt darf nicht in den öffentlichen Bereich abfließen.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen kann hergestellt werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:44 Uhr