Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 963/3, Gem. Tengling, Gessenhausen 19a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 3,65m x 4,62 m. Dies entspricht einer Gesamtfläche von 16,9m².
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gessenhausen“ (Parzellenbezogene Änderung ohne Nr.). Eine Verfahrensfreiheit scheidet aufgrund der Überschreitung der Breite von 3m aus.
Derzeit ist noch keine Befreiung beantragt. Es wurde jedoch mit der Planerin bereits telefonisch besprochen, dass eine Befreiung hins. der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) in Bezug auf die Terrassenüberdachung und die Terrassenfläche beantragt wird. Über diese soll entschieden werden. Die Terrassenüberdachung ist mit ca. 15,6m² außerhalb der Baugrenze geplant. Die Terrasse ist mit ca. 34m² geplant, wobei sich hiervon 28,4m² außerhalb der Baugrenze befinden sollen.
Stellungnahme Bautechnik:
Eine öffentliche Straßenanbindung ist durch den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 138, Hochwinkelweg vorhanden.
Ein Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal und an den öffentlichen Regenwasserkanal ist laut Gis vorhanden.
Aufgrund der angespannten Wasserabflusssituation in Gessenhausen sollte der Bauwerber versuchen, das Wasser auf seinem Grundstück zurückzuhalten und im besten Fall zu verwerten.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Befreiung hins. der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zu und erteilt dem Vorhaben insofern das gemeindliche Einvernehmen. Das Oberflächenwasser ist durch geeignete Maßnahmen auf dem Grundstück zurückzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr