2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Am 15. Dezember 2022 wurde für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ der Aufstellungsbeschluss gefasst. Hierbei wurde das Verfahren nach § 13 b BauGB gewählt. Das bedeutet, dass Außenbereichsflächen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens als Bauland ausgewiesen werden. Zwischen dem 27.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023 fand die öffentliche Auslegung statt. Hierbei hat eine Abwägung stattgefunden. Es war jedoch eine erneute Auslegung erforderlich. Diese erneute Auslegung fand leider nicht mehr statt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Nun muss ein erneutes Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Nach Rücksprache mit der Kreisbaumeisterin Heidi Wohlmeyer kann die Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB erfolgen. Die ausgewiesene Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor.

Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung soll Baurecht für Einheimische geschaffen werden. Die im alten Verfahren vorgebrachten Einwände wurden in der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf, vom 10.04.2024 samt Begründung. Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (vier Wochen) durchzuführen. Von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr