Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt TS Einleitung Straßenentwässerung St-2105 / Untere Dorfstraße OD Tengling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Bei der Neueinreichung des Wasserrechtes wurde der Gemeinde Taching am See zur Auflage gemacht, Regenwasserbehandlungsanlagen in das bestehende Abwassersystem einzubauen.
Eine Behandlungsanlage ist im Bereich der Unteren Dorfstraße / ST-2105 geplant.
Vom Planungsbüro Staller wurde der Anteil des eingeleiteten Oberflächenwassers ermittelt, um die Kostenbeteiligung zwischen Staatlichen Bauamt TS und der Gemeinde Taching darzulegen.
Ein Entwurf dieser Vereinbarung wurde erarbeitet und liegt dem TOP bei.
Die Kosten für den Bau der Vorbehandlungsanlage im Bereich der Unteren Dorfstraße / ST-2105 trägt zu 81% die Straßenbauverwaltung, 19% entfallen auf die Gemeinde Taching am See.
Aufgrund der Flächenermittlung des IB Staller beteiligt sich die Straßenbauverwaltung an der Räumung der Rückhalteweiher mit 12%. Auf die Gemeinde Taching entfallen 82% der Kosten. Der Kostenanteil Dritter beträgt 6%
Beschluss
Der Gemeinderat Taching nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf der Vereinbarung zwischen Staatlichem Bauamt Traunstein und der Gemeinde Taching a. See zu. Bürgermeisterin Lang wird ermächtigt, die Vereinbarung abschließend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr