Erlass einer Benutzungssatzung für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt öffentlich

Die Erhebung eines Bußgeldes für unerlaubtes Füttern von Enten war auf Grundlage der bisherigen Benutzungsordnung nicht möglich. Es bedarf hierzu einer hoheitlichen Benutzungssatzung. Der als Anhang beigefügte Entwurf wurde von der Verwaltung auf Grundlage verschiedener Satzungen anderer Gemeinden und der bisherigen Platzordnung für die gemeindlichen Strandbäder erstellt. Zwischenzeitlich erfolgte auch eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Landratsamt Traunstein. Die Änderungsvorschläge wurden anschließend in den nun zur Beschlussfassung vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Benutzung der Strand-bäder in Taching und Tengling. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr