Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Benutzungsordnung bzgl. des Besuchsgeldes für den Betrieb einer Offenen Ganztagsschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

In den Sitzungen des Gemeinderats vom 02.03.2023 und vom 26.07.2023 wurde beschlossen, dass die anfallenden Kosten (Personal) für die Betreuung von Schüler/innen in der OGT an Freitagen vollumfänglich auf die Schüler/in bzw. deren Eltern umzulegen sind. In der Ratssitzung vom 26.07.2023 wurde ein Besuchsgeld je Kind von 75 €/Monat beschlossen, sofern das Kind am Freitag die OGT besucht. Eine entsprechende Benutzungsordnung wurde erlassen. 

Bei der vorgestellten Kalkulation in der o. g. Ratssitzung wurde angenommen, dass 20 Kinder das Betreuungsangebot an Freitagen nutzen. Auf das Risiko einer Kostenunterdeckung, sofern die Anzahl der zu betreuende Kinder nicht erreicht wird, wurde hingewiesen. Tatsächlich nutzten im Schuljahr 23/24 durchschnittlich nur neun Kinder das Betreuungsangebot an Freitagen, so dass das aktuelle Besuchsgeld von mtl. 75 € für die Freitagsbetreuung nicht kostendeckend ist. 

Bis dato wurden lediglich drei Kinder für den Besuch der OGT an Freitagen für das Schuljahr 24/25 angemeldet. Aufgrund der Beschlusslage vom 26.07.2023 hinsichtlich einer vollumfänglichen Umlage der Personalkosten für die Betreuung an Freitagen ergibt sich die Problematik, dass sehr hohe Besuchsgelder anfallen würden. Im Rat sollte daher diskutiert werden, ob das Betreuungsangebot an Freitagen aufgrund der sich abzeichnenden geringen Nachfrage im kommenden Schuljahr überhaupt aufrechterhalten werden soll. Wenn ja, dann wäre ein kostendeckendes Besuchsgeld hinsichtlich anfallender Personalkosten kaum mehr zu halten. Beim Besuch von lediglich drei Kindern an Freitagen in der OGT wäre es ausreichend, an diesem Tag nur zwei Kräfte im Einsatz zu haben. Der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft ist an diesem Tag nicht zwingend erforderlich. Bei einer vollumfänglichen Umlage der Personalkosten auf das Besuchsgeld würde sich beim Besuch von lediglich drei Kindern folgendes mtl. Besuchsgeld berechnen:



Ein Besuchsgeld von 274 € je Kind pro Monat erscheint unrealistisch. 




Von der Kämmerei wird angeregt, dass bis zur Entstehung der Rechtspflicht, beginnend mit der 1. Klassenstufe in 26/27, eine Mindestanzahl an Kindern vorhanden sein sollte, die ein Betreuungsangebot am Freitag nutzen möchten bzw. müssen. Andernfalls ist das entstehende Defizit angesichts der Haushaltslage kritisch zu hinterfragen. Sollte der Rat der Meinung sein, das Betreuungsangebot am Freitag auch für eine geringe Anzahl an Kindern aufrechtzuerhalten, dann wäre ein Besuchsgeld, welches über dem bis dato geltenden Besuchsgeld pro Kind von 75 €/Monat liegt, kaum vertretbar. 

Nachdem die Personalkosten aufgrund bestehender Arbeitsverträge „sowieso“ anfallen, müsste geprüft werden, ob ggf. die Arbeitszeiten reduziert werden können, da andernfalls keine Einsparung erfolgt. Dies wird im Wesentlichen davon abhängig sein, wie sich die Anmeldezahlen in der OGTS (ohne Freitag) entwickeln. Ob das Personal dann erhalten bliebe, ist abzuwarten.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Steiner sagte, dass nach seinen Berechnungen der Freitag der Gemeinde ca. 7.500,00 € kosten würde. Dies sei seines Erachtens nicht unerheblich. GR Mayr sagte, dass er der Meinung sei, dass die errechneten 75 € bei 20 Personen berechnet wurden. Seines Erachtens belaufe sich das Defizit für den Freitag auf ca. 9.900,00 €. Rund 10.000,00 € Defizit sei nach seinen Augen nicht haltbar. 1. Bürgermeisterin Lang informiert, dass man bei den Kindergärten ein Defizit von ca. 400.000,00 € pro Jahr habe. GR Seehuber sagte, dass betriebswirtschaftlich der Freitag grundsätzlich vorstellbar wäre, wenn eine bestimmte Kinderanzahl vorhanden ist. Auf die Frage, ob an einem Freitag auch eine Fachkraft vor Ort sein muss bei so wenigen Kindern, verneinte dies 1. Bürgermeisterin Lang. Lediglich an vier Tagen muss eine Fachkraft vor Ort sein. GR Thaller vertrat die Meinung, dass die soziale Lage der angemeldeten Kinder ebenfalls in die Entscheidung einfließen sollte. Gibt es eine andere Möglichkeit, wo die Kinder mitbetreut werden können, wie zum Beispiel bei benachbarten Kindergärten? 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass ihr derzeit kein solches Betreuungsangebot bekannt sei. GR Öllinger fragte, wenn drei Kinder betreut werden und dafür zwei Betreuungspersonen vorhanden sein müssen, welchen Betreuungsschlüssel ist vorliegend vorgeschrieben? 1. Bürgermeisterin Lang antwortete, dass es vorliegend keinen Betreuungsschlüssel gibt. GR Gramminger fragte, wie dies arbeitsrechtlich zu beurteilen sei. Sofern jetzt die Stunden reduziert werden, fehlen die Arbeitsstunden eventuell im übernächsten Schuljahr. 1. Bürgermeisterin Lang betonte, dass in der Gemeinde ein gutes Team vorhanden sei. Vorliegend müssen mit den Angestellten Gespräche geführt werden. Jedoch sei das nicht leicht, da man die Angestellten länger behalten möchte. Von manchen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Frage gestellt, wenn die Angestellten aufgrund der Stundenanzahl von Haus aus anwesend sind, ob man auch weniger Kinder zulässt. GR Mayr sagte, dass im Falle eines Stundenüberschusses der Angestellten zu überlegen wäre, dass man die Zeiten von Montag bis Donnerstag verlängert und dafür auf den Freitag verzichtet. Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst.

Diskussionsverlauf öffentlich

2. Bürgermeister Steiner sagte, dass nach seinen Berechnungen der Freitag der Gemeinde ca. 7.500,00 € kosten würde. Dies sei seines Erachtens nicht unerheblich. GR Mayr sagte, dass er der Meinung sei, dass die errechneten 75 € bei 20 Personen berechnet wurden. Seines Erachtens belaufe sich das Defizit für den Freitag auf ca. 9.900,00 €. Rund 10.000,00 € Defizit sei nach seinen Augen nicht haltbar. 1. Bürgermeisterin Lang informiert, dass man bei den Kindergärten ein Defizit von ca. 400.000,00 € pro Jahr habe. GR Seehuber sagte, dass betriebswirtschaftlich der Freitag grundsätzlich vorstellbar wäre, wenn eine bestimmte Kinderanzahl vorhanden ist. Auf die Frage, ob an einem Freitag auch eine Fachkraft vor Ort sein muss bei so wenigen Kindern, verneinte dies 1. Bürgermeisterin Lang. Lediglich an vier Tagen muss eine Fachkraft vor Ort sein. GR Thaller vertrat die Meinung, dass die soziale Lage der angemeldeten Kinder ebenfalls in die Entscheidung einfließen sollte. Gibt es eine andere Möglichkeit, wo die Kinder mitbetreut werden können, wie zum Beispiel bei benachbarten Kindergärten? 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass ihr derzeit kein solches Betreuungsangebot bekannt sei. GR Öllinger fragte, wenn drei Kinder betreut werden und dafür zwei Betreuungspersonen vorhanden sein müssen, welchen Betreuungsschlüssel ist vorliegend vorgeschrieben? 1. Bürgermeisterin Lang antwortete, dass es vorliegend keinen Betreuungsschlüssel gibt. GR Gramminger fragte, wie dies arbeitsrechtlich zu beurteilen sei. Sofern jetzt die Stunden reduziert werden, fehlen die Arbeitsstunden eventuell im übernächsten Schuljahr. 1. Bürgermeisterin Lang betonte, dass in der Gemeinde ein gutes Team vorhanden sei. Vorliegend müssen mit den Angestellten Gespräche geführt werden. Jedoch sei das nicht leicht, da man die Angestellten länger behalten möchte. Von manchen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Frage gestellt, wenn die Angestellten aufgrund der Stundenanzahl von Haus aus anwesend sind, ob man auch weniger Kinder zulässt. GR Mayr sagte, dass im Falle eines Stundenüberschusses der Angestellten zu überlegen wäre, dass man die Zeiten von Montag bis Donnerstag verlängert und dafür auf den Freitag verzichtet. Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, das Betreuungsangebot an Freitagen in der OGT bis zur Entstehung des Rechtsanspruches für die erste Klassenstufe ab 26/27 nur aufrechtzuerhalten, sofern bis 15.07. auf das nachfolgende Schuljahr mindestens elf Kinder für eine Betreuung an Freitagen in der OGT angemeldet werden. Sollte ein OGT-Betrieb an Freitagen tatsächlich zustande kommen, beträgt das Besuchsgeld bis zur Entstehung des Rechtsanspruches im Schuljahr 26/27 100 € je Kind pro Monat. Die bisherigen Regelungen in § 4 der Benutzungsordnung zum Betrieb einer Offenen Ganztagsschule gelten in diesem Falle weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 08:27 Uhr