Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Benutzungsordnung für den Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe „Tausendfüßler“ der Gemeinde Taching a. See vom 17.07.2023 in § 16 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld und § 17 Ermäßigung wie folgt zu ändern:
§ 16
Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld
(1) Der monatliche Kindergarten- und Kinderkrippenbeitrag - monatliches Besuchsgeld - ist für das gesamte Kitajahr (12 Monate mit August) zu bezahlen.
(2) Das monatliche Besuchsgeld im Kindergarten beträgt für
(gesetzliche Basis für die weiteren Gebühren)
- Stunden Betreuungszeit 220,00 €
- Stunden Betreuungszeit 240,00 €
- Stunden Betreuungszeit 260,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit 280,00 €.
(2a) Das monatlich Besuchsgeld in der Kinderkrippe beträgt für
3-4 Stunden Betreuungszeit 300,00 €
4-5 Stunden Betreuungszeit 320,00 €
5-6 Stunden Betreuungszeit 340,00 €
6-7 Stunden Betreuungszeit 360,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit 380,00 €.
(1) Das Besuchsgeld ist auch während vorübergehender Abwesenheit zu entrichten.
(2) Schuldner des Besuchsgeldes sind die Erziehungsberechtigten. Mehrere Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.
§ 17
Ermäßigung
Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so sind die ab dem dritten Kind kostengünstigsten Kinder beitragsfrei.