Änderung der Benutzungsordnung für den Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe der Gemeinde Taching a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2024 ö 6

Sachverhalt öffentlich

Aufgrund gestiegener Personalausgaben und nicht unerheblicher Preisanstiege bei den Sachausgaben wurde in der Sitzung vom 07.12.2023 der Beschluss gefasst, ab dem Betreuungsjahr 2024/25 die Kindergarten- und Krippenbeiträge pro Monat wie folgt festzulegen:


Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Die bestehende Benutzungsordnung wird demnach hinsichtlich § 16 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld und § 17 Ermäßigung angepasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Benutzungsordnung für den Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe „Tausendfüßler“ der Gemeinde Taching a. See vom 17.07.2023 in § 16 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld und § 17 Ermäßigung wie folgt zu ändern: 

§ 16

Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld


(1)                Der monatliche Kindergarten- und Kinderkrippenbeitrag - monatliches Besuchsgeld - ist für das gesamte Kitajahr (12 Monate mit August) zu bezahlen.
(2)                Das monatliche Besuchsgeld im Kindergarten beträgt für 
(gesetzliche Basis für die weiteren Gebühren)

    1. Stunden Betreuungszeit                        220,00 €
    1. Stunden Betreuungszeit                        240,00 €
    1. Stunden Betreuungszeit                        260,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit                        280,00 €.
               
(2a)        Das monatlich Besuchsgeld in der Kinderkrippe beträgt für
                                                                        
3-4 Stunden Betreuungszeit                        300,00 €
4-5 Stunden Betreuungszeit                        320,00 €
5-6 Stunden Betreuungszeit                        340,00 €
6-7 Stunden Betreuungszeit                        360,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit                        380,00 €.

(1)                Das Besuchsgeld ist auch während vorübergehender Abwesenheit zu entrichten.
(2)                Schuldner des Besuchsgeldes sind die Erziehungsberechtigten. Mehrere Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.


§ 17
Ermäßigung

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so sind die ab dem dritten Kind kostengünstigsten Kinder beitragsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 08:39 Uhr