Neuerlass einer Benutzungsordnung für den Betrieb des Waldkindergartens "Löwenzahn"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2024 ö 7

Sachverhalt öffentlich

Aufgrund gestiegener Personalausgaben und nicht unerheblicher Preisanstiege bei den Sachausgaben wurde in der Sitzung vom 07.12.2023 der Beschluss gefasst, ab dem Betreuungsjahr 2024/25 die Kindergarten- und Krippenbeiträge pro Monat wie folgt festzulegen:


Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Da bisher für den Waldkindergarten „Tausendfüßler“ keine eigene Benutzungsordnung existierte, muss diese neu erlassen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der ab dem Kindergartenjahr 2024/25 geltenden Benutzungsordnung für den Betrieb des Waldkindergartens „Löwenzahn“ und stimmt dieser Benutzungsordnung zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Benutzungsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 08:39 Uhr