Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde) vom 29.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.09.2024 ö 13.2.1

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregung hinsichtlich der Natursteinmauer wird berücksichtigt.  Hinsichtlich der angesprochenen Mindestandeckung hält man an dem Maß von 0,4 m unter OK FFB als Festsetzung fest. Wegen der Geländeverhältnisse erscheint die nun festgesetzte Geländeauffüllung bis mindestens 0,4 m unter OK FFB als ausreichend und städtebaulich durchaus vertretbar. Dies ermöglicht z. B. bei Eingangstreppenstufen (z. B.: 2 x 17 cm = 34 cm) noch einen geringfügigen Geländeabfall entlang des Sockels. Die Festsetzung des Quergiebels wurde klar formuliert, sodass man bei dem Begriff der Gebäudelänge nicht die Dachüberstände einberechnet werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 09:28 Uhr