Vorberatung des Haushaltsplans 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.11.2024 ö informativ 3

Sachverhalt öffentlich

In heutiger Sitzung wird dem Rat der Haushaltsplanentwurf für 2025 vorgestellt. Der vorliegende Haushaltsentwurf wurde noch nicht abgeglichen, um die vorhandenen Defizite bzw. Überschüsse aufzeigen zu können. 

Im Planentwurf des Verwaltungshaushalts stehen den Ausgaben in Höhe von 5.765.200 € Einnahmen von 5.657.000 € gegenüber. Die Deckungslücke beträgt somit 108.200 €. Im Vermögenshaushalt wurden Tilgungszahlungen von 268.100 € veranschlagt, die im Rahmen der Pflichtzuführung in jedem Fall erwirtschaftet werden sollten. Die Summe aus Deckungslücke und veranschlagter Tilgungszahlungen ergibt einen Wert von 376.300 €, um den die Einnahmen des Verwaltungshaushalts noch erhöht, bzw. die Ausgaben zu mindern sind.  Somit könnte zumindest der Pflichtzuführungswert erreicht werden. Aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt würden bei dieser Konstellation jedoch keine Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, da die Zuführung vollumfänglich für die Tilgung verwendet werden wird. In der Haushaltssitzung wird u.a. auch der Hebesatz für die Grundsteuern ab 2025 festzulegen sein. In der vorliegenden Planung wurde ein deutlicher Anstieg des Grundsteueraufkommens angenommen. Je nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat müssten die Ansätze für die Grundsteuern ggf. noch korrigiert werden. Nachdem die Gemeinde den Haushalt fristgerecht bei der Rechtsaufsichtbehörde (30.11.) vorlegen will, sind einige relevante Plandaten noch nicht mitgeteilt worden. So wurden z. B. die Schlüsselzuweisung und die Einkommensteuerbeteiligung geschätzt. 

Im Verwaltungshaushalt wurden für die Räumung des Rückhalteweihers in Furtmühle Ausgabemittel von insg. 330.000 € in Ansatz gebracht. Es handelt sich hierbei sicherlich, sollte die Räumung tatsächlich durchgeführt werden müssen, um eine atypische und einmalige Ausgabe, die das Ergebnis des Verwaltungshaushalts in besonderem Maße belasten würde. Es wäre ausnahmsweise vertretbar, dass diese Ausgabe teilweise durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt gedeckt wird. In der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 weist die Planung wieder einen Überschuss im Verwaltungshaushalt von jeweils über 300.000 € aus, so dass nach jetzigem Planungsstand die Pflichtzuführung gewährleistet werden kann. 

Der Vermögenshaushalt erreicht im Entwurf ein Planvolumen von 2.276.100 € und kann durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden. Zum Jahresende 2023 betrug der Rücklagenstand der Gemeinde 1,9 Mio. €. Lt. Haushaltsplan 2024 müssen zum Haushaltsausgleich der Rücklage 710.200 € entnommen werden. Zudem wurden aber auch weitere 120.000 € in den „alten Bausparer“ eingezahlt. Für 2025 kann also noch zu Jahresbeginn mit Rücklagen in Höhe von rd. 1,31 Mio. € gerechnet werden.

Im Mai 2025 wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif und an die Gemeinde wird eine Bausparsumme von fast 705.000 € ausbezahlt. Zudem kann ein Bauspardarlehen über rd. 595.000 € aufgenommen werden. Von dieser Darlehensaufnahme wird die Gemeinde auch Gebrauch machen, da für die Darlehensaufnahme lediglich ein effektiver Zins von 1,52 % bezahlt werden muss. Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Evtl. nicht benötigte Gelder aus der Kreditaufnahme könnten zu einem höheren Zinssatz wieder angelegt werden. 

Zum Ausgleich des Finanzplans in den Jahren 2026 bis 2028 zeichnen sich, nach der besprochenen zeitlichen Verschiebung von Baumaßnahmen, keine Kreditaufnahmen ab, was oberstes Ziel der Haushaltsplanung war. 

In der Haushaltssitzung werden die Summen der einzelnen Gruppierungen des Verwaltungshaushalts anhand des Gruppierungsplans besprochen und auf deutliche Abweichungen ggü. der Vorjahre wird einzeln eingegangen. Im Vermögenshaushalt werden alle Ansätze einzeln besprochen.  


Nach rd. zweistündiger intensiver Beratung werden die besprochenen Ansatzänderungen noch in den finalen Haushalt für 2025 eingearbeitet. Die noch verbleibende Deckungslücke im Verwaltungshaushalt wird sich deutlich reduzieren. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind, mit Ausnahme der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, keine Kreditaufnahmen in 2025 vorgesehen.  Fazit der heutigen Haushaltsberatungen ist, dass die Finanzlage durchaus angespannt ist, aber die Erfüllung kommunaler Aufgaben bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung mit der vorliegenden Haushaltsplanung noch gewährleistet werden kann. Für die Jahre ab 2026 zeichnet sich eine Besserung der Finanzsituation ab. Voraussichtlich wird der Haushalt 2025 dann in der Ratssitzung am 04.12.2024 verabschiedet werden.

Datenstand vom 09.05.2025 09:32 Uhr