Antrag auf Vorbescheid zur Sanierung und Umbau der Tenne mit Einbau von zwei Ferienwohnungen im Ober- und Dachgeschoss in Salling 3 auf Fl.Nr. 850 der Gemarkung Taching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt öffentlich

Beantragt ist die Sanierung und der Umbau der Tenne mit Einbau von zwei Ferienwohnungen im Ober- und Dachgeschoss in Salling auf Fl.Nr. 850 der Gemarkung Taching als Vorbescheidsverfahren.
Der Antragsteller möchte die Frage beantwortet haben, ob dies aus baurechtlicher Sicht möglich ist. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Es ist – spätestens im Rahmen der Bauantragstellung – eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass kein Neubau als Ersatz für den zu ändernden Bereich erfolgt. Außerdem ist i.R.d. Bauantrags darzulegen, dass die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Entgegenstehende Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB – mit Ausnahme der auszublendenden aufgrund der „Teilprivilegierung“ – sind nicht ersichtlich. Ein öffentlicher Trinkwasseranschluss ist vorhanden. Ein öffentlicher Schmutz- und Regenwasserkanal ist nicht vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche Verwertung durch den Antragsteller erforderlich.
Unter den o.g. Voraussetzungen kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Von einer Nachbarbeteiligung soll im Vorbescheidsverfahren abgesehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:32 Uhr