Entlastung zur Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 04.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 04.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt öffentlich

Der Kämmerer erörtert, dass durch die Entlastung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird sozusagen ein Vertrauensvotum ausgesprochen.

Da die Bürgermeisterin als Leiterin der Gemeinde entlastet wird, wird sie von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Der 2. Bürgermeister leitet daher diesen TOP.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:39 Uhr