Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 04.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 04.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Ratssitzung am 14.11.2024 intensiv vorberaten. Der endgültige Haushalt 2025 liegt nun vor und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorab wurde den Mitgliedern des Rats der Haushalt 2025 im RIS zur Einsichtnahme bereitgestellt. Insbesondere wurde auf den Vorbericht verwiesen, der alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum Haushalt 2025 enthält.

Im Verwaltungshaushalt beträgt das Planvolumen 5.762.200 € und steigt im Vergleich zum Planentwurf um 105.200 €. Vom Stat. Landesamt wurden nach der Vorstellung der Entwurfsplanung im Rat die sog. Orientierungshilfen für die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer mitgeteilt, ebenso die zu erwartende Einkommensteuerersatzleistung. Die Einnahmen waren etwas höher als angenommen und die Orientierungswerte wurden im vorliegenden Haushalt noch als Planansatz übernommen. Der Anstieg des Planvolumens ist somit nachvollziehbar. 

Zum unabdingbar vorgeschriebenen Haushaltsausgleich ist bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts der Ausnahmefall des § 22 Abs. 3 KommHV-Kameralistik anzuwenden, wonach Mittel der allg. Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden müssen. Die im Haushalt veranschlagte und zum Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts vorgesehene Zuführung aus dem Vermögenshaushalt beträgt 17.800 €. Im Entwurf klaffte noch eine Deckungslücke von 108.600 € (ohne Berücksichtigung der Pflichtzuführung). Aus den jetzt noch im Haushalt berücksichtigten und zu erwartenden Mehreinnahmen aus den mitgeteilten Orientierungswerten für die Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung, sowie der Einkommensteuerersatzleistung, konnte die Deckungslücke entsprechend verringert werden. 

Die atypische Zuführung vom Vermögenshaushalt darf nicht zum Regelfall werden. Als Mindestvoraussetzung für einen intakten Verwaltungshaushalt muss gewährleistet sein, dass die im Vermögenshaushalt veranschlagten planmäßigen Tilgungszahlungen aus dem lfd. Betrieb erwirtschaftet werden. Dies ist 2025 aller Voraussicht nach nicht möglich. Der Grund dafür liegt an der vorgesehenen Räumung der Rückhalteweiher in Furtmühle. Für diesen Zweck wurden im Verwaltungshaushalt Ausgabemittel von insg. 330.000 € veranschlagt. Die sicherlich über einen sehr langen Zeitraum gesehene einmalige Ausgabe kann aus dem lfd. Betrieb nicht erwirtschaftet werden.  Die Hintergründe dazu und die noch im Raum stehende Möglichkeit einer sog. biotechnologischen Entschlammung sind dem Rat hinlänglich bekannt. 

Zu Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt, welche auch von der Rechtsaufsichtsbehörde eingefordert wurde, hat der Rat die notwendigen Beschlüsse gefasst. So wurden die Betreuungsgebühren für den Kindergarten und die Krippe ab September 2024 deutlich angehoben. Auch der von der Politik angestrebten Aufkommensneutralität beim Grundsteueraufkommen aufgrund der Grundsteuerreform konnte aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht gefolgt werden. Bei der Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze hätten die kommunalen Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Mit der Festsetzung eines Hebesatzes von 350 v. H. für die Grundsteuern A und B können wegen des deutlichen Anstieges der Messbeträge spürbare Mehreinnahmen aus der Grundsteuer vereinnahmt werden. Aus der Finanzplanung wird ersichtlich, dass sich die Finanzlage nach jetzigem Planungsstand wieder deutlich verbessert. Die Pflichtzuführungswerte für die Jahre 2026 bis 2028 können vrstl. wieder erwirtschaftet werden. 

Im Vermögenshaushalt liegt das Planvolumen bei 2.515.500 €. Der Vermögenshaushalt sieht die Aufnahme eines Kredites in Form eines Bauspardarlehens über rd. 595.100 € bei der LBS vor. Nachdem der Bausparer im Mai 2025 zuteilungsreif wird, wird bis dahin eine Bausparsumme von fast 705.000 € angespart worden sein. Die sich für die Gemeinde daraus ergebende Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens sollte genutzt werden, da mit einem Zinssatz von effektiv 1,52 % ein sehr günstiger Zins gesichert werden kann. Für die weiteren Jahre sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen und sollten auch nicht erfolgen. Dies war und bleibt Ziel der Haushaltsplanungen. Die Möglichkeit zur Aufnahme des Bauspardarlehens muss auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Für den Vermögenshaushalt wurden alle Ansätze im Vorbericht zum Haushalt aufgelistet und erörtert. In heutiger Sitzung wird nochmals der Rücklagenstand erörtert, da es hier im Vergleich zur Vorstellung des Planentwurfs zu einer wesentlichen Abweichung kam. Der Rücklagenstand wird nachfolgend anhand der Tabelle aufgezeigt.


Bei der Vorstellung des Entwurfs wurde für Ende 2025 ein Rücklagenstand von rd. 1,52 Mio. € dem Rat aufgezeigt. Fehler war, dass die Auszahlung des Bausparguthabens natürlich eine Rücklagenentnahme darstellt und die Rücklage entsprechend verringert wird. Der für Ende 2025 prognostizierte Rücklagenstand sollte bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung ausreichend sein, dass bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes und gleichzeitig vorgesehener Erweiterung und Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses in Tengling und der Durchführung des Breitbandausbaus für Ausbauphase 4 der Vermögenshaushalt nicht fremdfinanziert werden muss. Für die tatsächliche Durchführung der Baumaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus in Tengling dürfte von entscheidender Bedeutung sein, ob und in welcher Höhe eine Förderung nach FAG bewilligt werden wird. 

Nachdem der Haushalt in der Ratssitzung am 14.11.2024 bereits ausgiebig vorgestellt und diskutiert wurde, ergibt sich zum vorliegenden finalen Haushalt kaum mehr Diskussionsbedarf.  

 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.05.2025 09:39 Uhr