Stellungnahmen zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.11.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt öffentlich

Der Gemeinderat Taching a. See hat die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Südwest“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde zum Bebauungsplanentwurf des Architekturbüros Ute Weiler-Heyers, Trostberg vom 06.09.2024 samt Begründung gefasst.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Von einer frühzeitigen Beteiligung wurde abgesehen.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine derzeit angepasste Bauweise geschaffen werden. Die 4. Änderung des Bebauungsplans wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.


II. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschl. 20.11.2024, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, veröffentlicht am 18.10.2024. Die erforderlichen Unterlagen wurden auch auf der gemeindlichen Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegung sind keine Schreiben/Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt dies zur Kenntnis. Ein Abwägungsbedarf besteht nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr