Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 25.10.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 21.11.2024 ö beschließend 7.2.1

Sachverhalt öffentlich

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o. g. Vorhaben nimmt die Untere Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein wie folgt Stellung:

Bei dem Vorhaben wird ein bestehender Bebauungsplan angepasst:
  • Änderung Wandhöhe
  • Änderung Dachform
  • Änderung der Garagen
  • Erhöhung der Grundflächenzahl

Auf den Wald bezogen haben die Änderungen gegenüber bereits bestehenden Genehmigungen keinen Einfluss. Daher bestehen unsererseits keine Einwände.

Gefahrenhinweis: 
Das Bauvorhaben grenzt unmittelbar an Wald an, sofern es sich überhaupt um Wald handelt. Bei ausgewachsenen Bäumen besteht die Gefahr durch umfallende Bäume und/oder herabfallende Baumteile oder Schnee und Eisbruch.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Da es sich lediglich um eine Änderung eines bereits bestehenden Baurechts handelt, wird als Festsetzung aufgenommen, dass für die geplante Wohnbebauung, die weniger als 25 m Abstand zum nördlichen Baumbestand aufweist, im statischen Nachweis der „Lastfall Baumwurf“ zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass der Dachstuhl des Gebäudes entsprechend verstärkt ausgeführt werden muss, sodass bei umfallenden Bäumen und/oder herabfallenden Baumteilen oder Schnee und Eisbruch kein Personenschaden im Gebäude entstehen kann. Die Planerin wird angehalten, den Bebauungsplanentwurf dahingehend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr