Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 23.10.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Die Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde) schreibt Folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren
Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:
Planung
Zwischen den bestehenden Wohngebäuden Hofanger 14 und 18 im Südwesten des Ortsteils Tengling soll eine dem tatsächlichen Geländeverlauf angepasste Bebauung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck sollen der Bauraum für das bisher nicht realisierte Einzelhaus sowie die Fläche für Garagen geändert und die Festsetzungen, insbesondere zur Höhenfestlegung, angepasst werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 26/8 der Gemarkung Tengling und hat eine Größe von ca. 715 m². Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist der Geltungsbereich als reines Wohngebiet festgesetzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser ebenfalls als Wohnbaufläche dargestellt.
Bewertung
Erfordernisse der Raumordnung stehen der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Süd-west“ nicht entgegen.
Mit freundlichen Grüßen“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Ein Abwägungsbedarf besteht vorliegend nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr