ggf. Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Aufgrund der vorgenommenen Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind durch das Architekturbüro Ute Weiler-Heyers, Trostberg in den bestehenden Entwurf samt Begründung jeweils in der Fassung vom 06.09.2024 vorzunehmen.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Rates wurde darum gebeten zu überprüfen, ob die Zuständigkeit für den Unterhalt der Bäume nördlich des Plangebietes bei der Gemeinde oder beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein liegt und ob diese ggf. entfernt werden dürften bzw. sollten.
Diskussionsverlauf öffentlich
Aus der Mitte des Rates wurde darum gebeten zu überprüfen, ob die Zuständigkeit für den Unterhalt der Bäume nördlich des Plangebietes bei der Gemeinde oder beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein liegt und ob diese ggf. entfernt werden dürften bzw. sollten.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschießt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Südwest“, in der Fassung vom 06.09.2024 samt Begründung des Architekturbüros Ute Weiler-Heyers, Trostberg mit den heute beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr