Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist der Anbau einer zweigeschoßigen Wohnraumerweiterung im Südosten des Gebäudes Eging 7, die vom Antragsteller als „Wintergarten“ bezeichnet wird. Die Maße des Anbaus betragen 3,08 m x 5,32 m. Der Anbau soll nicht durch Verlängerung des Hauptdaches erfolgen, sondern soll abgesetzt unter dem bestehenden Dachüberstand errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Eging in der Fassung vom 24.01.2020 und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der Satzung (MD) eingehalten.
Das Vorhaben bedarf – entgegen den Angaben in den Antragsunterlagen – Befreiungen von der o.g. Satzung:
1. Die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) wird durch den gesamten Anbau überschritten. Genehmigte Überschreitungen der Baugrenzen sind der Verwaltung nicht bekannt.
2. Für Hauptgebäude setzt die Satzung in C)2.1 eine maximale GR von 140 m² fest. Das Gebäude im Bestand weist bereits diese 140 m² auf. Da es sich gerade nicht um einen „Wintergarten“, sondern um eine Wohnraumerweiterung des Hauptgebäudes handelt, sind die 140 m² auch hier maßgeblich. Die GR für das Hauptgebäude beträgt daher ca. 160 m². Folglich ist auch von der GR eine Befreiung erforderlich.
3. Gemäß Festsetzung C)3.7 Satz 2 sind die Fassaden entsprechend der ländlich geprägten Umgebungsbebauung als Lochfassade mit Putz oder vertikaler Holzverschalung auszubilden. Dies ist – soweit aus dem Antrag ersichtlich – nicht geplant. Vielmehr handelt es sich um eine Holzkonstruktion, die verglast ausgeführt werden soll bzw. bereits ausgeführt wurde.
Alle o.g. Befreiungen sind jedoch nicht beantragt. Der Gemeinderat muss daher darüber entscheiden, ob man den o.g. Befreiungen – auch ohne entsprechenden Antrag – zustimmen und auch Bezugsfälle schaffen will.
Die wegemäßige Erschließung ist durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindeverbindungsstraße, die in diesem Bereich als „Ortsstraße Taching-Eging-Mollstätten“ bezeichnet ist, gesichert. Ein Schmutzwasseranschluss ist ebenfalls vorhanden. Der Regenwasseranschluss bleibt unverändert. Insofern ist die Erschließung in Summe gesichert.
Stellplätze sind für dieses Vorhaben keine zusätzlichen erforderlich.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das den Antrag betreffende Gebäude bereits vor langer Zeit errichtet wurde. Bis dato war der bestehende Bau nicht genehmigt. Es stellt sich im Rat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die Innenbereichssatzung Eging bereits in Kraft getreten ist. Es konnte auf die Schnelle weder geklärt werden, wann die Innenbereichssatzung Eging in Kraft getreten ist, noch wann das den Antrag betreffende Gebäude errichtet wurde. Fraglich ist nämlich, ob das Gebäude vor Inkrafttreten der Innenbereichssatzung gebaut wurde. Fakt ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes das notwendige gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. In der Diskussion wird klar, dass sich der Rat mehrheitlich dafür aussprechen wird, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen im Nachgang zu erteilen. Es wird aber noch in Zweifel gestellt, ob es sich bei den eingereichten Unterlagen um einen Bauantrag oder nur um eine Bauvoranfrage handelt. 3. Bürgermeister Wamsler stellt daher den Antrag, den TOP bis zu einer der nächsten Ratssitzungen zurückzustellen. Bürgermeisterin Lang lässt daher umgehend über den Antrag abstimmen.
Diskussionsverlauf öffentlich
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das den Antrag betreffende Gebäude bereits vor langer Zeit errichtet wurde. Bis dato war der bestehende Bau nicht genehmigt. Es stellt sich im Rat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die Innenbereichssatzung Eging bereits in Kraft getreten ist. Es konnte auf die Schnelle weder geklärt werden, wann die Innenbereichssatzung Eging in Kraft getreten ist, noch wann das den Antrag betreffende Gebäude errichtet wurde. Fraglich ist nämlich, ob das Gebäude vor Inkrafttreten der Innenbereichssatzung gebaut wurde. Fakt ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes das notwendige gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. In der Diskussion wird klar, dass sich der Rat mehrheitlich dafür aussprechen wird, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen im Nachgang zu erteilen. Es wird aber noch in Zweifel gestellt, ob es sich bei den eingereichten Unterlagen um einen Bauantrag oder nur um eine Bauvoranfrage handelt. 3. Bürgermeister Wamsler stellt daher den Antrag, den TOP bis zu einer der nächsten Ratssitzungen zurückzustellen. Bürgermeisterin Lang lässt daher umgehend über den Antrag abstimmen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag von 3. Bürgermeister Wamsler, den TOP wegen noch zu klärender Fragen auf eine der nächsten Ratssitzungen zu verschieben und stimmt diesem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen inkl. erforderlicher Befreiungen von der GR, der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) und der Fassadengestaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Datenstand vom 09.05.2025 09:30 Uhr