Antrag auf Baugenehmigung des Sportvereins TSV Tengling zur Errichtung eines Kinderspielhauses auf der Fl.Nr. 327 der Gemarkung Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 03.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt öffentlich

Beantragt ist die Errichtung eines Kinderspielhauses auf der Fl.Nr. 327 der Gemarkung Tengling.
Das Spielhaus ist in den Maßen 9,04m x 5,08m geplant und soll hinter dem Vereinsheim mit einem Abstand von 6,80m errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Lt. § 35 Abs. 2 BauGB. können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Da sich das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Naturschutzbehörde beteiligt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr