4. Änderung des Bebauungsplanes "Tengling - Am Fischl" mit integriertem Grünordnungsplan; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
- Anlass der Planung
Im Ortsteil Tengling wurde im Jahr 1997 ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser gliedert den Geltungsbereich in zwei Teile. Für die damals unbebauten Bereiche (Teil B) wurde ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt, für die übrigen bereits bebauten Bereiche (Teil A) wurde ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt, der lediglich die Art der Nutzung regelt. Auf einer privaten Grünfläche am Siedlungsrand im Teil B befinden sich bereits versiegelte Flächen (Fahrsilo und Gerätehütte) des benachbarten Landwirtschaftsbetriebs. Nachdem dieser den Betrieb langfristig aufgegeben hat, soll anstelle der bestehenden baulichen Anlagen für die Landwirtschaft die Errichtung eines Wohngebäudes zugelassen werden. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben zu schaffen, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, den Bebauungsplan zu ändern.
- Ziele und Zwecke der Planung
Die geplante Änderung dient der Schaffung von Wohnraum und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2024 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Tengling - Am Fischl“ gestellt. Der Gemeinderat hat eine Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt, wenn der Antragsteller die Kosten trägt und die übliche Ankaufsrechtsvereinbarung abschließt. Gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan wurde eine seitliche Wandhöhe von 6,50 m, gemessen von der Oberkante Rohfußboden, festgesetzt. Bisher wurde lediglich eine seitliche Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt. Aufgrund des nun erhöhten Dämmstandards wird die geplante seitliche Wandhöhe aus Sicht der Verwaltung als angemessen beurteilt. Die sonstigen Festsetzungen werden als üblich angesehen. Soweit in der Bebauungsplanänderung keine Festsetzungen getroffen wurden, gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes weiterhin.
- Beschleunigtes Verfahren
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan für Maßnahmen der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Hierüber wurde bereits in einer vorherigen Gemeinderatssitzung informiert.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling - Am Fischl“ betreffend dem Grundstück Fl.Nr. 52 der Gemarkung Tengling gemäß des beiliegenden Bebauungsplanentwurfs der Planungsgruppe Strasser, aus Traunstein vom 11.03.2025 samt Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Von einer frühzeitigen Beteiligung wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr